Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Bauhof Altenholz-Dänischenhagen" für das Haushaltsjahr 2015
Bekanntmachung der
Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Bauhof Altenholz-Dänischenhagen"
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 24.11.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
|
einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
1.704.500 Euro |
|
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
1.703.000 Euro |
|
einem Jahresüberschuss von |
1.500 Euro |
|
2. |
im Finanzplan mit |
|
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.704.500 Euro |
|
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.599.900 Euro |
|
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
109.900 Euro |
|
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
203.400 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
104.900 Euro |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 Euro |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
500.000 Euro |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen |
|
auf |
22 Stellen |
§ 3
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,-- Euro im Einzelfall. Die Genehmigung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Altenholz, 5. Dezember 2014. | gez. Ehrich | |
|
_______________ Ehrich |
Die vorstehende Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bauhof Altenholz-Dänischenhagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 können während der Öffnungszeiten in der
Gemeindeverwaltung Altenholz
Fachbereich 1 – Hauptamt und Kultur
Allensteiner Weg 2-4
24161 Altenholz
Zimmer 111
eingesehen werden.
Zweckverband Bauhof Altenholz-Dänischenhagen – Der Verbandsvorsteher