Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Bauhof Altenholz-Dänischenhagen“ für das Haushaltsjahr 2014
Bekanntmachung der
Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Bauhof Altenholz-Dänischenhagen"
für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund der § 95 ff der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 26.03.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
1.695.000 Euro |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
1.682.700 Euro |
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einem Jahresüberschuss von |
12.300 Euro |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.690.000 Euro |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.562.700 Euro |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
104.000 Euro |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
130.000 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
99.000 Euro |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 Euro |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
500.000 Euro |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen |
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auf |
22 Stellen |
§ 3
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,-- Euro im Einzelfall. Die Genehmigung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Altenholz, 6. Juni 2014 gez. Ehrich
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Ehrich
Verbandsvorsteher
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nehmen. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, Zimmer 111, möglich.
Altenholz, 25. August 2014
Zweckverband Bauhof Altenholz-Dänischenhagen
Ehrich, Verbandsvorsteher